Heute Nachmittag hat in der Gro?en Halle des Volkes die vierte Plenarsitzung der fünften Jahrestagung des 10. Nationalen Volkskongresses stattgefunden. Der Pr?sident des Obersten Volksgerichts, Xiao Yang, legte seinen Rechenschaftsbericht vor.
Xiao wies darauf hin, dass sich das Oberste Volksgericht dafür einsetze, das System der Best?tigung von Todesurteilen zu vervollkommnen. Das Oberste Volksgericht hat Vorbereitungen getroffen, um ab 1. Januar 2007 für alle Todesurteile in China, die nicht vom Obersten Volksgericht verh?ngt werden und die ab diesem Zeitpunkt der h?chsten judikativen Instanz zur Best?tigung vorgelegt werden müssen, ein faires Verfahren zu garantieren.
In der ersten Instanz und im Berufungsverfahren sowie bei der Best?tigung von Todesurteilen wurden gro?e ?nderungen vorgenommen. Todesurteile müssen seit 1. Januar 2007 dem Obersten Volksgericht zur überprüfung vorgelegt werden.
Zwei Fortbildungskurse für die Strafgerichte wurden veranstaltet. Die Volksgerichte aller lokalen Ebenen wurden mehrfach dazu angeleitet, die überprüfung und die Kontrolle über die Todesstrafe zu verst?rken und die Kriterien für Todesurteile streng und umsichtig zu handhaben, um Genauigkeit bei deren Verh?ngung zu garantieren. Todesurteile sollen laut diesen Weisungen nur in seltenen F?llen und bei schweren Verbrechen, die gro?e Auswirkungen auf die Gesellschaft haben und bei denen ausreichend Beweise über die Straftat vorhanden sind, ausgesprochen werden.
(China.org.cn, Xinhua, 13. M?rz 2007)
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