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08. 03. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Auf der 2. Plenarsitzung der 5. Tagung des 11. Nationalen Volkeskongresses hat Wang Zhaoguo, der stellvertretende Vorsitzende des St?ndigen Ausschusses des Nationalen Volkeskongresses (NVK) den ?nderungsentwurf der Strafprozessordnung der Volksrepublik China erkl?rt. Laut Herrn Xiao?Sa von der Anwaltskanzlei Dacheng in Beijing zeichne sich der ?nderungsentwurf durch drei Punkte aus.
Wang Zhaoguo, stellvertretender Vorsitzende des St?ndigen Ausschusses des NVK, erkl?rt den ?nderungsentwurf der Strafprozessordnung der Volksrepublik China
Achtung und Gew?hrleistung der Menschenrechte in die Grundregel einbezogen
Am 14. M?rz 2004 wurde die Verfassungs?nderung auf der 2. Plenarsitzung des 10. NVK genehmigt. Die "Achtung und Gew?hrleistung der Menschenrechte" wurde in den 33. Paragraph der "Verfassung der Volkesrepublik China" einbezogen. Dies zeige die Achtung der Menschenrechte seitens Chinas h?chstem Machtapparat.
Bei der Strafprozessordnung geht es um die grundlegenden Rechte der Bürger, wie zum Beispiel pers?nliche Freiheit und Lebensrechte. Die Einbeziehung der "Achtung und Gew?hrleistung der Menschenrechte" in die Grundregeln der Strafprozessordnung spiegelt wider, dass die Verfassung den Rahmen für die Strafprozessordnung vorgibt, und die Strafprozessordnung die Verfassung unterstützt und durchsetzt.
Die aktuelle ?nderung wird dazu führen, dass die gesetzlichen Organe bei Strafprozessen den Grundsatz der Verfassung strenger einhalten. Sie wird sich au?erdem positiv auf die Verteidigungsrechte der Anw?lte auswirken.
Rechtsbestand der Anw?lte w?hrend der Ermittlung festgestellt
Der Rechtsbestand der Anw?lte soll w?hrend der Ermittlungsphase festgestellt werden. Die Vorschrift wird in den 33. Paragraphen der Strafprozessordnung einbezogen.
Vorher galt es als umstritten, die Prozessfunktion der Anw?lte in der Ermittlungsphase festzustellen. In der Strafprozessordnung gibt es auch keine deutliche Erkl?rung dazu. Die Feststellung w?hrend der Ermittlungsphase wird dazu beitragen, die Verteidigungsrechte der Anw?lte unter dem gesetzlichen Schutz besser durchzusetzen, da die Anw?lte nun berechtigt sind, in der ersten Phase des Prozesses die Betroffenen umfassender und effektiver zu verteidigen.
Das System "Zeuge mit Fachkenntnissen"
Die Strafprozessordnung legt fest, dass sowohl Kl?ger als auch Angeklagter Experten mit Fachkenntnissen in den Zeugenstand rufen k?nnen. Dieses System ist ein gro?er Schritt vor allem für die Sicherung der Rechte der Angeklagten und der Rechtsanw?lte und somit auch für die Garantie der Menschenrechte.
Seit 2001 ist das System "Zeuge mit Fachkenntnissen" in der Prozessordnung für Zivilrechtsverfahren verankert. In den vergangenen Jahren kam es h?ufig bei sehr spezifischen Fragen zur Anwendung, wie zum Beispiel bei F?llen zum geistigen Eigentum.
Diese Zeugen k?nnen den Richtern helfen, komplizierte fachliche Sachverhalte besser zu verstehen. Dieses Zeugensystem tr?gt so im Laufe des Gerichtsverfahrens zu einer gerechteren, fachlich fundierteren Urteilsfindung bei, sei es bei der Frage nach Krankheits- und Todesursachen oder zum Beispiel bei finanziellen und steuerrechtlichen Fragen.
Quelle: www.faawt.cn
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