Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor: "Die Bürger der Volksrepublik China genie?en die Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftlichen Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen"; und "Der Staat schützt normale religi?se T?tigkeiten". Alle Nationalit?ten in Tibet genie?en ebenfalls die Glaubensfreiheit.
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